Beteiligungsprozess zur Ortsentwicklung in Seefeld - "Leitlinienkonzept": Bisheriger Prozess - Seefeld
Phase 2: Konzeptionelle Phase
- abgeschlossen -
A) Die Leitlinien "Seefeld 2035"
Mit dem Leitlinienkonzept „Seefeld 2035“ sollen die grundlegenden Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde Seefeld festgelegt werden. Eine erste Fassung des Leitlinienkonzeptes wurde auf Grundlage der bisher gewonnenen Erkenntnisse aus dem Ortsentwicklungsprozess (siehe unter: "Phase 1: Bestandsaufnahme") erarbeitet und im Zuge mehrerer Gemeinderatsklausuren sowie einer Sitzung des Lenkungskreises Ortsentwicklung fortlaufend konkretisiert und verfeinert.
Der erste Teil des Leitlinienkonzept-Entwurfs mit seinen bis dato 12 Leitlinien wurde in der Gemeinderatssitzung am 26.07.22 einstimmig beschlossen und verabschiedet. Am 11. Oktober wurde auch der zweite Teil des Entwurfs, der die Rahmenbedingungen und die Begründung der Leitlinien umfassst („Erläuterungsteil“), im Gemeinderat bestätigt.
Dieser Entwurf stellte anschließend die Grundlage für den Beteiligungsprozess Ende 2022 dar - gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern wurden von 10. November bis 31. Dezember die Leitlinien diskutiert, kritisiert und ergänzt. Nach Auswertung der Fragebögen und eingebrachten Argumente wurde der Entwurf ein weiteres Mal überarbeitet und als finale Fassung vom Gemeinderat am 28.03.2023 entschieden.
Diese finale Fassung des Leitlinienkonzeptes finden Sie hier zum Nachlesen.
Die zwölf Leitlinien auf einen Blick
B) Entwicklung von Handlungsräumen
Auf Grundlage der Ergebnisse der Bestandsaufnahme und auf Basis der Ergebnisse aus der Bestandsaufnahme wurden sogenannte "Handlungsräume" entwickelt und im Ortsgebiet entsprechend lokal verortet. In diesem Prozess entstand - in Zusammenarbeit von Gemeinderat, Planern, Verwaltung und dem Bürgermeister- der nebenstehende Plan, welcher im Zuge des Prozesses nach und nach konkretisiert und vervollständigt wurde. Dieser Plan soll bestehende und geplante Nutzungen in den beiden Hauptorten in leicht abstrahierter Form darstellen/verorten und somit eine schnell erfassbare, graphische Übersicht über die verschiedenen Handlungsräume und Funktionsbereiche bieten. Es geht also darum, Antworten auf folgende Fragen bereitzustellen: Wo gibt es welche Nutzungen? Welche Funktionen erfüllen bestimmte Bereiche? Welche zukünftigen Funktionsbereiche und Nutzungen sind geplant? Wie hängt das alles zusammen?
Zudem wird im Plan deutlich, dass „Lasten und Nutzen“ auf beide Hauptorte in etwa gleich verteilt sind (siehe Leitlinie 7, gleichwertige Lebensbedingungen).
C) Entwicklung von Themenfeldern für die Projektarbeit
Im Laufe des Prozesses haben sich sieben verschiedene Themenfelder und Handlungsschwerpunkte herauskristallisiert: (1) Ortsentwicklung allgemein; (2) Mobilität & Verkehr; (3) Gewerbe; (4) Wohnen; (5) Klima-, Natur- und Artenschutz; (6) Soziales, Kultur, Freizeit, Sport; (7) Transparenz, Bürgerservice, Digitalisierung.
Durch die Bildung von Themenfeldern ist eine Fokussierung auf wesentliche und übergeordnete Punkte einfacher und es kann eine bessere Übersichtlichkeit und Gliederung der Einzelprojekte sichergestellt werden (ohne sich im Kleinen zu verlieren). Die Themenfelder sollen auch zukünftig beibehalten werden und damit eine gewisse Orientierung bieten – mit entsprechendem Wiedererkennungswert (z.B. Vorstellung der Präsentationsinhalte anhand der festgelegten Themenfelder bei Bürgerversammlungen).
Dieser Logik folgt auch die Darstellung der Fortschritte unter "Phase 3 - Projektphase".
Gleichzeitig ist natürlich klar, dass diese Trennung nicht als ganz starr verstanden werden darf, da Interdependenzen und Synergieeffekte zwischen einzelnen Themenfeldern und Projekten in der Natur der Dinge liegen und auch wünschenswert sind.
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